Spruch I. Die Revision der erstklagenden Partei wird zurückgewiesen. Die erstklagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 305,67 EUR (darin 50,95 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. II. Der Revision der zweitklagenden Partei wird Folge gegeben. D…
Text Entscheidungsgründe: [1] Mit Kaufvertrag vom 30. 4. 2010 erwarb die Zweitklägerin (diese firmierte damals unter dem Namen W***** GmbH) vom Erstkläger die Grundstücke 396/1, 396/2, 398 und 399/2 sowie Teile der Grundstücke 391/2, je KG E*****. Die Eintragung im Grundbuch erfolgte am 5. 1. 2011. In …
Rechtliche Beurteilung [14] Die Revision der Zweitklägerin ist teilweise berechtigt, jene des Erstklägers ist unzulässig. [15] I. Erst- und Zweit kläger begründen eine einfache Streitgenossenschaft nach § 11 ZPO. Jeder der einfachen Streitgenossen ist dem Gegner gegenüber im Prozess derart selbständig, dass die Handlu…