Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Nebenintervenientin hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit am 3. 8. 1998 eingebrachter Klage begehrte die am 27. 2. 2000 verstorbene Elisabeth E***** von der Beklagten 2,5 Mio S mit der Behauptung, dass ihr auf Grund einer Vereinbarung ein bedingter Anspruch auf Rückzahlung dieses von der Beklagten einbehaltenen Betrages zustehe und die vere…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss erhobene Revisionsrekurs der Nebenintervenientin ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach ständiger Rechtsprechung sind Beschlüsse, mit denen Klagsrücknahmen vom Gericht zur Kenntnis genommen und damit die Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt wird, anfechtbar (RIS-Justiz …