Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. …
Text Begründung: Der Kläger ist seit 1990 Eigentümer des Hauses *****; die Antragsgegner haben darin Wohnungen gemietet, und zwar die Zweitantragsgegnerin seit 1948, der Erstantragsgegner seit 1970. Bei Begründung der Mietverhältnisse befanden sich im Haus neben den beiden von den Antragsgegnern bewohnt…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil eine im rekursgerichtlichen Aufhebungsbeschluss (bei dem auch die Begründung einer Anfechtung beim OGH unterliegt: vgl RdW 1999, 543 mwN) vertretene Rechtsansicht aus Gründen der Rechtssicherheit zu korrigieren ist; er ist jedoch nicht berechtigt. Gleich dem Er…