Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 10.044,76 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin 932,46 EUR USt und 5.450 EUR…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin entstand aus sechs Molkereien mit Produktionsstandorten in mehreren österreichischen Bundesländern, unter anderem der auf das Jahr 1900 zurückgehenden Schärdinger Landmolkerei. Sie ist Inhaberin zahlreicher österreichischer und Unionswort sowie Wort Bild Marken, …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten , mit der sie die Wiederherstellung des klageabweisenden Ersturteils anstrebt, ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig und auch berechtigt. Beide Parteien gehen davon aus, dass der klägerischen Marke „SCHÄRDINGER“ der erweiterte Schutz bekannter Marke…