RS0115919 – OGH Rechtssatz
RS0115919 – OGH Rechtssatz
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§ 10 Abs 5 Bundesmuseengesetz kann nicht dahin ausgelegt werden, dass am Stichtag durch Zeitablauf beendete befristete Dienstverhältnisse insoweit auf die Anstalt übergingen, dass das Dienstverhältnis mit dieser als unbefristetes fortgesetzt würde. Durch den Betriebsübergang kommt es zwar zu keiner Verschiebung des Beendigungszeitpunkts davor nach dem VBG eingegangener befristeter Dienstverhältnisse, die Kläger behalten aber die ihnen am Stichtag zustehenden Rechte nach dem VBG.