Spruch Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluss, mit dem die Strafsache dem Landesgericht für Strafsachen Wien zugewiesen wurde, aufgehoben und der Antrag auf Delegierung abgewiesen.…
Text Gründe: Der Subsidiarantragsteller Dr. Herbert G***** beantragte am 9. November 2000 die Delegierung der Strafsache an das Landesgericht für Strafsachen Wien mit der Begründung, dass er als Richter bei dem (nach § 51 StPO) zuständigen Landesgericht Eisenstadt tätig ist (ON 12). Diesen Antrag ändert…
Rechtliche Beurteilung Die (nunmehr vom Beschuldigten erhobene) Beschwerde releviert zu Recht, dass eine Delegierung nur ausnahmsweise zulässig ist (§ 62 StPO), weshalb der mit BGBl I 1999/55 eingeführte zusätzliche Grund, dass das Verfahren gegen einen Richter oder Staatsanwalt des zuständigen oder eines diesem unterstel…