Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird ersatzlos behoben und dem Gericht zweiter Instanz die Sachentscheidung über den Rekurs des Antragstellers gegen die Abweisung des Entschädigungsantrags aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekurses sind weitere Kosten des Rekurs…
Text Begründung: Der Antragsteller ein österreichischer Staatsbürger begehrte den Zuspruch eines "vom Gericht zu ermittelnden Entschädigungsbetrags" von zumindest 1 Mio S wegen einer "(Quasi)Enteignung". Er brachte vor, er sei am 6. 1 1. 1952 im Alter von zwanzig Jahren von Soldaten der sowjet…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Anfechtbarkeit einer Entscheidung gemäß § 40a JN richtet sich nach der durch die verfahrenseinleitende Prozesshandlung bestimmten Verfahrensart (9 Ob 87/98d; 1 Ob 610/92; 5 Ob 1026/92; EvBl 1991/85). Als Revisionsrekurse im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG sind alle Rechtsmittel gegen B…