JudikaturJustizRS0115761

RS0115761 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Mai 2020

Bei mehreren fälligen, aber noch nicht eingeforderten Forderungen für laufendes Entgelt ist für die Anrechnung ungewidmeter Zahlungen die Rangfolge im Sinne der früheren Fälligkeit entscheidend.

Entscheidungen
7