Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte hat die Kosten ihres Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen; die Klägerin hat die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Klägerin erzeugt Faustfeuerwaffen; einer ihrer Gesellschafter ist Ing. Gaston G*****, der auch gleichzeitig Geschäftsführer ist. Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift N*****. Gegen den geschäftsführenden Gesellschafter der Klägerin ist ein Finanzstrafverfa…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete Revisionsrekurs des Beklagten ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; der Revisionsrekurs ist aber nicht berechtigt. 1. Zur behaupteten Nichtigkeit Die Beklagte macht geltend, dass das Rekursgericht die einstweilige Verfügu…