Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 997,20 EUR (darin 136,54 EUR USt und 175 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmittelve…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses J***** Wien. Die L***** GmbH, deren Geschäftsführer Fritz L***** und deren Prokuristin Ines M*****, die Lebensgefährtin des Geschäftsführers, waren, verwaltete die Liegenschaft mit der Vollmacht auch Mietverträge abzuschließen. Es…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig und berechtigt . Gemäß § 1029 Abs 1 Satz 2 ABGB wird von jemandem, der einem anderen eine Verwaltung anvertraut, vermutet, dass er ihm auch die Macht eingeräumt hat, all dasjenige zu tun, was die Verwaltung selbst erfordert und was gewöhnlich damit verb…