Spruch I. Der „außerordentliche“ Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Bestimmung der Entschädigung und des Aufwandersatzes des vormaligen Sachwalters richtet, zurückgewiesen. II. Im Übrigen wird der Akt dem Rekursgericht übermittelt.…
Text Begründung: Der NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung war mit Beschluss vom 24. 10. 2012 zum Verfahrenssachwalter und einstweiligen Sachwalter für A***** H*****, geboren am *****, bestellt worden. Die Betroffene starb am ***** 2013. Das Erstgericht bestätigte die Schlussrechnun…
Rechtliche Beurteilung I. Gemäß § 62 Abs 2 AußStrG sind Revisionsrekurse über den Kostenpunkt (Z 1), über die Verfahrenshilfe (Z 2) und über die Gebühren (Z 3) jedenfalls unzulässig. Der Ausschluss eines Rekurses gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über den Kostenpunkt erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen, mit…