JudikaturJustizRS0115685

RS0115685 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 2018

Das Erstgericht ist - zufolge mangelnder strafrechtlicher Relevanz - keinesfalls verhalten festzustellen, hinsichtlich welcher Fakten die Bank und hinsichtlich welcher die jeweiligen Kontoinhaber durch den Betrug des Täters geschädigt wurden (Der Täter hat Angestellte von Banken durch die Vorgabe, jeweils über die Guthaben von Kundenkonten verfügungsberechtigt zu sein, zur Überweisung von Geldbeträgen auf von ihm eröffnete Konten beziehungsweise zur Ausfolgung von Geldbeträgen an ihn verleitet beziehungsweise zu verleiten versucht, wodurch die Banken beziehungsweise Kontoinhaber am Vermögen geschädigt wurden oder werden sollten.)

Entscheidungen
3