RS0115678 – OGH Rechtssatz
RS0115678 – OGH Rechtssatz
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Der Gesetzgeber verfolgte mit den Bestimmungen in § 4 Abs 1 und Abs 2 Z 3 VBG die Umsetzung der Richtlinie des Rates 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen vom 14. Oktober 1991 (NachweisRL). Ziel dieser Regelungen ist die Verpflichtung des Dienstgebers, den Dienstnehmer über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis schriftlich zu informieren.