JudikaturJustizRS0115550

RS0115550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2020

Bei Idealkonkurrenz der Grundtatbestände nach §§ 201 Abs 1 und 206 Abs 1 StGB ist ein und dieselbe Tatfolge (schwere Körperverletzung), die jeweils die Qualifikation des Abs 3 erster Fall beider Straftatbestände erfüllen würde, dem Täter nicht doppelt anzulasten.

Entscheidungen
11