JudikaturJustizRS0115544

RS0115544 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2016

Die erst nach Ablauf des Kündigungstermins ausgesprochene Genehmigung einer vollmachtslosen Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Geschäftsherrn kann wegen der grundsätzlichen Bedingungsfeindlichkeit von Aufkündigungen die ohne Vollmacht ausgesprochene Aufkündigung nicht mehr wirksam machen.

Entscheidungen
4