JudikaturJustizRS0115527

RS0115527 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Gesteht der Beschwerdeführer zwar die Suchtgifteinfuhr (hier: von Deutschland nach Österreich) "nur in einer Tathandlung begangen" ausdrücklich zu, bestreitet er aber die Ausfuhr (hier: von Deutschland nach Österreich), mangelt es ihm an der Legitimation zur Anfechtung bloß einer der beiden (gleichwertigen) Begehungsformen des insoweit als alternatives Mischdelikt angelegten § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG ohne Einwand gegen die andere.

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