Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 559,15 EUR (darin enthalten 93,19 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den die Klägerin ihren Deckungsanspruch stützt, wurde für die Vertragsdauer von 29. 11. 2000 bis 29. 11. 2001 abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag lagen die „Vertragsgrundlagen zur Ö*****Mobilitäts und Konsumenten-Rechtschutzversiche…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Im Rechtsschutzversicherungsvertrag kommen als versicherte Gefahren verschiedene Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse des Versicherungsnehmers in Betracht, aus denen sich ein Bedarf nach Rechtsschutz ergeben kann ( Schauer , Das österreic…