JudikaturJustizRS0115496

RS0115496 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2018

Für die Beurteilung, ob eine eigentümliche geistige Schöpfung vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung allein die individuelle Eigenart maßgebend. Eine Leistung ist individuell eigenartig, wenn sie sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt.

Entscheidungen
9