Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 1.999,44 EUR (darin 333,24 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte, deren Firma damals C***** AG lautete, emittierte die Ergänzungskapital-Bankschuldverschreibungen 2006 bis 2016, ISIN *****, deren Emissionsbedingungen auszugsweise wie folgt lauteten: „[...] § 2 Nachrangigkeit/Ergänzungskapital 1. Die Bankschuldverschreibungen sind…
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1.1. Einen Verfahrensmangel erblickt die Klägerin darin, dass ihr das Berufungsgericht gemäß § 473a Abs 1 ZPO mitteilen hätte müssen, dass es die Abänd…