Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird aufgehoben; die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung an das Gericht zweiter Instanz zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Im Jahre 1988 räumte die Klägerin ihrem geschiedenen Ehegatten auf dessen Lebensdauer das Fruchtnießungsrecht an einem Haus als Dienstbarkeit ein. In der Folge schloss der Fruchtnießer als Vermieter mehrere Mietverträge über in diesem Haus gelegene Wohnungen ab. Am 2. 6. 1997 vermiete…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig und berechtigt. Laesio enormis ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Verkürzte Kenntnis vom wahren Wert hat, wofür der andere Teil (hier: der Beklagte) beweispflichtig ist (SZ 68/152; EFSlg 84.400). Hat sich der Verkürzte bewusst auf ein Verlustgeschäft eingela…