Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, dass das erstgerichtliche Urteil wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.162,33 EUR bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 5.803,1…
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 19. 6. 2001, 2 S 321/01w, wurde über das Vermögen der C***** Betriebs GesmbH der Konkurs eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Die klagende Masseverwalterin ficht Abgabenzahlungen, die die Gemeinschuldnerin vor Konku…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig; sie ist auch berechtigt. Die klagende Masseverwalterin stützt die Anfechtung der Lohnsteuerzahlungen an die beklagte Partei auf Umstände, die für die Anfechtungstatbestände nach §§ 30, 31 KO und nach § 28 Z 2 KO relevant sin…