Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 439,72 (darin enthalten USt von EUR 73,29, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 4.755, s. A. mit der Begründung, sowohl er als auch die Beklagten hätten ein Geh- und Fahrtrecht auf zwei August und Theresia N***** je zur Hälfte gehörigen Grundstücken. Die Zufahrtsstraße führe sowohl zum Grundstück der Beklagten al…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann auf die ausführliche und zutreffende Begründung des Berufungsgerichtes verwiesen werden. Dieser vermag der Kläger keine zwingenden Argumente entgegenzuhalten. Er meint in seinem Rechtsmittel lediglich, dass die Gewährung …