Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 13.725 S (darin 2.287,50 S USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin (alleinige Gesellschafterin: Dr. Elisabeth D*****; Geschäftsführerin: Dr. Christa D*****) ist seit 5. 11. 1996 im Firmenbuch mit dem Sitz in I***** und dem Geschäftszweig "Handel mit Waren aller Art und Beteiligung" eingetragen; sie besitzt Gewerbeberechtigungen f…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Die Klägerin vertritt den Standpunkt, die für eine Firmenfortführung gem § 22 HGB notwendige Zustimmung der Erben könne nicht durch den Verlassen…