Spruch 1.) Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich als außerordentlicher Revisionsrekurs gegen Punkt II.1 des angefochtenen Beschlusses richtet, zurückgewiesen (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 508a Abs 2 und § 510 ZPO). 2.) Der ordentliche Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen Punkt II.2 des angefochtenen B…
Text Begründung: In dem Verlassenschaftsverfahren nach dem am 16. 4. 1993 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Friedrich T***** erließ das Erstgericht mit Beschluss vom 3. 12. 1998 den Endbeschluss (ON 74) und gleichzeitig die Einantwortungsurkunde (ON 75). Im Mantelbeschluss (…
Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen im Punkt A des Rechtsmittels sind daher als außerordentlicher Revisionsrekurs mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückzuweisen. Im Übrigen ist auch der ordentliche Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Die Ausführungen in Punkt…