Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluss aufgehoben und der erstgerichtliche Sachbeschluss wiederhergestellt. Die Antragsgegner sind schuldig, der Antragstellerin die mit S 76 bestimmten Barauslagen des Rekurs- und Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der beiden zusammengelegten Wohnungen top 10 und 11 im Haus***** in*****, das im Eigentum der Erst- bis Drittantragsgegner steht. Die Wohnungen waren im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages (1975) Substandardwohnungen im Sinn des § 3 Z 10 Stadterne…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und auch berechtigt. Erst jüngst hat der erkennende Senat in der noch nicht veröffentlichten Entscheidung 5 Ob 7/02v vom 29. 1. 2002 erkannt, dass in einem Fall wie im vorliegenden dem Antragsteller das Recht zusteht, die Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung zum …