Spruch Es verletzen das Gesetz 1. der Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Beschwerdegericht vom 18. Juli 2000, AZ 21 Bs 232/00, in seinem aus Anlass einer Beschwerde der max.mobil Telekommunikationsservice GmbH von Amts wegen die (insoweit rechtskräftige) Bestimmung des Kostenersatzanspruches dieser…
Text Gründe: Im Strafverfahren gegen Johann G***** wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 12 dritter Fall, 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB, AZ 13 E Vr 30/99 des Landesgerichtes Krems an der Donau, verzeichnete die max.mobil Telekommunikation Service GmbH die Kosten einer von der Ratskammer ang…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 114 Abs 4 StPO kann der Gerichtshof zweiter Instanz bei der Entscheidung über Beschwerden niemals zum Nachteil des Beschuldigten Verfügungen und Beschlüsse ändern, gegen die nicht Beschwerde geführt wird; er hat aber die Beseitigung wahrgenommener Gebrechen des Verfahrens auch dann anzuordne…