Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihres Vertreters binnen 14 Tagen die mit S 4.871,04 (hierin enthalten S 811,84 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 20. 10. 1998 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Fahrzeug einerseits und einem bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW andererseits, wobei das Alleinverschulden hieran die Versicherungsnehmerin der K…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Einleitend ist darauf zu verweisen, dass sowohl die Ausführungen des Berufungsgerichtes zur Bindungs-(Erstreckungs-)wirkung eines Urteiles bei (erfolgter wie unterbliebener) Nebenintervention (SZ 70/60 und 70/200) als auch die darauf bezugnehmend…