Spruch Sämtliche Rechtsmittel werden zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 14.889, - (darin enthalten S 2.489,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die Kosten der Rekursbeantwortung der klagenden Partei sind w…
Text Begründung: In der Kanzlei des beklagten Notars wurde am 15. 5. 1997 ein Liegenschaftskaufvertrag errichtet, an dem die klagende Partei als Käuferin beteiligt war. Auf der Liegenschaft waren drei Reihenhäuser errichtet worden, die mit einem Darlehen des Oberösterreichischen Landes Wohnungs und Si…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse und Revisionen sind entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes unzulässig. Der Entscheidung des Berufungsgerichtes ist nicht zu entnehmen, welche Besonderheiten des Treuhandvertrages mit einem öffentlichen Notar eine Stel…