JudikaturJustizRS0115218

RS0115218 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juli 2016

Eine wirksame Entbindung von Bankgeheimnis setzt voraus, dass die Erklärung vom Kunden unterschrieben wird. Die Aufnahme einer solchen Klausel in allgemeine Geschäftsbedingungen erweckt den irreführenden Eindruck, die Klausel werde bereits dadurch Vertragsinhalt; sie ist daher unzulässig.

Entscheidungen
6