Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die einstweilige Verfügung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vorläufig selbst zu tragen; die Beklagten haben die Kosten des Rechtsmittelverf…
Text Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte erzeugen und vertreiben Haustüren; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Für die Klägerin sind beim Österreichischen Patentamt unter Nr 24014 mit Schutzbeginn 20. 2. 1997 ein Türblatt und unter Nr 27414 mit Schu…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete ordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig und berechtigt. Die Klägerin stützt ihren Anspruch in erster Linie auf die zu ihren Gunsten registrierten Muster. Der Musterschutz berechtigt den Musterinhaber, andere davon auszuschließen, Erzeugnisse betr…