Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.375,-- (darin S 3.562,65 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist im Betrieb der klagenden Partei als Elektriker im Schichtdienst tätig, seit Dezember 1998 ist er Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats. Der Kontakt zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gestaltete sich von Beginn an schwierig und erfolgte ausschließlich schrift…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die klagende Partei bringt unter der dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung vor, die Vorinstanzen hätten es auf Grund unrichtiger rechtlicher Beurteilung trotz ihres detaillierten Vorbringens un…