Spruch 1. Die Bezeichnung der antragstellenden Partei wird gemäß § 235 ZPO von Mag. T* W*, auf Verlassenschaft nach der am * verstorbenen Mag. T* W* (AZ * Bezirksgericht Innere Stadt Wien) richtig gestellt. 2. Dem außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsgegner wird keine Folge gegeben. 3. Die Antragsg…
Text Begründung: Mag. T* W* war Begünstigte der im Firmenbuch des Erstgerichts zu FN * am 20. 7. 2012 errichteten und seit 22. 8. 2012 eingetragenen F* Privatstiftung. Der Stifter F* W* verstarb am 25. 7. 2012, die Begünstigte war seine Ehefrau. Das Erstgericht wies den Antrag der Begünstigten gemäß § 27…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentlichen Revisionsrekurse der Antragsgegner sind zulässig; sie sind jedoch nicht berechtigt. 1.1. Die Einleitung eines Verfahrens nach § 27 PSG (sowohl auf Bestellung als auch auf Abberufung von Organmitgliedern) erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. Die Antragslegitimation ist im Pri…