JudikaturJustizRS0115098

RS0115098 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2023

Wird von einem Vertreter der Bank im Auftrag des Kunden ein Sparbuch angelegt, die Gutbuchung der Spareinlage veranlasst und die Sparurkunde an den Kunden ausgefolgt, kommt das Spareinlagengeschäft wirksam zustande.

Entscheidungen
3