JudikaturJustizRS0115086

RS0115086 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2016

Ein auf den Haftungstatbestand des § 82 EStG 1988 gegründetes Abgabenschuldverhältnis entsteht erst dann, wenn der Haftungstatbestand (Nichtabfuhr bei Fälligkeit) verwirklicht und die Haftung des Arbeitgebers bescheidmäßig geltend gemacht wird. Erst unter dieser Voraussetzung erfüllt der Arbeitgeber eine eigene Schuld gegenüber dem Gläubiger Finanzamt.

Entscheidungen
3