Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und das Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Punkt II hinsichtlich der Verbrechensqualifikation, wonach Werner M***** die falsche Beweisaussage mit einem Eid bekräftigte, und somit in der Unterstellung der Tat auch unter Abs 2 des § 288 …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner M***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I), des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 und Abs 2 erster Satz StGB (II) und des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels nach …
Rechtliche Beurteilung Die gegen den Schuldspruch wegen des Verbrechens der Untreue (I) gerichtete Beschwerde geht fehl. Formelle Begründungsmängel (Z 5) betreffend den Ausspruch über entscheidende Tatsachen vermag der Beschwerdeführer nicht aufzuzeigen. Die Feststellung, wonach Werner M***** wusste, dass die ihm persönli…