JudikaturJustizRS0115014

RS0115014 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2016

Unterhält ein Geschädigter mit einem als juristische Person des Privatrechts organisierten beliehenen Unternehmen vertragliche Beziehungen, die von diesem vorzunehmende hoheitliche Tätigkeiten zum Inhalt haben, so kann er sowohl den Rechtsträger im Wege der Amtshaftung wie auch den Vertragspartner wegen Verletzung des Vertrags durch die für das beliehene Unternehmen handelnde physische Person in Anspruch nehmen.

Entscheidungen
5