Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 10.048,50 (darin S 1.674,75 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Am 18. 1. 1999 ereignete sich im Stadtgebiet von Salzburg im Bereich der Kreuzung Vogelweiderstraße - Rettenlackstraße ein Verkehrsunfall, an dem Michael B***** als Lenker des von der klagenden Partei gehaltenen PKWs der Marke Toyota T 22 sowie die Zweitbeklagte mit dem bei ein…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Vorauszuschicken ist, dass die gegen die Zweitbeklagte erlassene Strafverfügung (Geldstrafe von S 900, ) im Schadenersatzprozess keine Bindungswirkung entfaltet (2 Ob 72/97w = SZ 70/49 = ZVR 1997/84; RIS Justiz RS0107749). Das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die im Sinne des § 18…