JudikaturJustizRS0114934

RS0114934 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2003

Bei Konkurrenz zwischen einer ersatzfähigen Aufwendung im Sinn des § 20 Abs 5 Z 2 lit a und lit c WGG ist aus dem Sinnzusammenhang zu schließen, dass die Anknüpfung an die öffentliche Förderung den Vorrang vor der Beurteilung des Inhalts der Aufwendungen haben muss.

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