RS0114934 – OGH Rechtssatz
RS0114934 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei Konkurrenz zwischen einer ersatzfähigen Aufwendung im Sinn des § 20 Abs 5 Z 2 lit a und lit c WGG ist aus dem Sinnzusammenhang zu schließen, dass die Anknüpfung an die öffentliche Förderung den Vorrang vor der Beurteilung des Inhalts der Aufwendungen haben muss.