Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.646,80 EUR (darin 607,80 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des österreichischen Gebrauchsmusters AT 2755. Mit der Behauptung, das von der Beklagten vertriebene Präsentationssystem falle in den Schutzbereich ihres Gebrauchsmusters, begehrte die Klägerin die Unterlassung der Feilhaltung und des Inverkehrbringens von Präs…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Frage der Deckung des Sicherungsantrags durch das Klagebegehren notwendig; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Die Klägerin vertritt den Standpunkt, sie strebe im Sicherungsverfahren ein weniger weites Verbot an als im Hauptv…