JudikaturJustizRS0114774

RS0114774 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2014

Selbst wenn ein neuer Sicherungsantrag wegen neuer Bescheinigungsmittel für zulässig erachtet wird, so kann dies jedenfalls im zweiseitig gewordenen Verfahren immer nur für Bescheinigungsmittel gelten, die der Antragsteller noch nicht beibringen konnte.

Entscheidungen
8