Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seines unberechtigten Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Zur ersten Tagsatzung am 3. 6. 1998 erschienen beide Parteien. Zur folgenden (ersten) mündlichen Streitverhandlung vom 8. 7. 1998 erschien für die klagende Partei, die nunmehrige Gemeinschuldnerin (nach Bekanntgabe der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses durch den Klagevertreter) nie…
Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Rekursgericht erkannt, dass in dem Fall, dass der Kläger nach einer ersten Tagsatzung von der ersten zur Vornahme der mündlichen Streitverhandlung bestimmten Tagsatzung nicht erscheint, lediglich ein sogenanntes unechtes Versäumungsurteil gefällt werden kann (§ 442 Abs 3 ZPO, Fuc…