Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch des Franz W***** zu Punkt A I. 3. sowie in dem diesen Angeklagten betreffenden Strafausspruch aufgehoben, und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entsche…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, wurde unter anderem Franz W***** (auch) des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, teilweise als Beteiligter nach § 11 FinStrG (Faktengruppe A I.), schuldig erkannt. Danach hat er zu A I. im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Linz v…
Rechtliche Beurteilung Die Rechtsrüge ist berechtigt. Vorweg ist festzuhalten, dass das Erstgericht zu den (unter Punkt A I.) 3.) des Schuldspruches in Rede stehenden Beteiligungen das Bestehen atypischer stiller Gesellschaftsverhältnisse, wodurch in steuerlicher Hinsicht Mitunternehmerschaft im Sinn des § 23 Z 2 EStG beg…