EStG 1988
Gliederung
2. TEIL SACHLICHE STEUERPFLICHT
9. ABSCHNITT Die einzelnen Einkunftsarten
§ 23 Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 3 Z 3)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind:
1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist.
2. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insbesondere offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften), sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben.
3.Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24.
§ 23 EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 23 Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 3 Z 3)
…§ 23. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind: 1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt…
§ 2
…unterliegen nur: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22), 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23), 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25), 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27), 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28), 7…
§ 5 Gewinn der rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden
…Gewinnermittlung jener Steuerpflichtigen, die nach § 189 UGB oder anderen bundesgesetzlichen Vorschriften der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23) beziehen, sind die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, außer zwingende steuerrechtliche Vorschriften treffen abweichende Regelungen. Die Widmung von Wirtschaftsgütern als gewillkürtes Betriebsvermögen ist zulässig. Beteiligt…
§ 17
…§ 17. (1) Bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22 oder des § 23 können die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgt – bei freiberuflichen…
§ 14 UStG 1994 · UStG 1994 · Umsatzsteuergesetz 1994
§ 14 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
…Durchschnittssatz vorliegen, können die abziehbaren Vorsteuer beträge mit einem Durchschnittssatz von 1,8% des Gesamtumsatzes aus Tätigkeiten im Sinne des § 22 und § 23 des Einkommensteuergesetzes 1988 mit Ausnahme der Umsätze aus Hilfsgeschäften, höchstens jedoch mit einer abziehbaren Vorsteuer von 7 560 Euro, berechnen. Abweichend davon beträgt die abziehbare Vorsteuer…
§ 17 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
…zusammenhängenden Umsätze nach den vereinbarten Entgelten berechnet (Sollbesteuerung). (2) Unternehmer, 1. die hinsichtlich ihrer Umsätze aus Tätigkeiten im Sinne der §§ 21 und 23 des Einkommensteuergesetzes 1988 nicht buchführungspflichtig sind, oder 2. deren Gesamtumsatz aus Tätigkeiten, die nicht unter die §§ 21 und 23 des Einkommensteuergesetzes 1988 fallen, in…
§ 48h BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 48h Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes
…zweiter Teilstrich); h) die insgesamt einbehaltene Lohnsteuer. 2. die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb (§§ 21, 22 und 23 EStG 1988) sowie die Einkommensteuer, die anrechenbare Lohnsteuer, die Rundung gem. § 39 Abs. 3 EStG 1988 und die festgesetzte Einkommensteuer des pflegenden nahen Angehörigen…
§ 8 KBGG · KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 8 Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte
…§ 8. (1) Maßgebliche Einkünfte sind die Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 ( EStG 1988 ), BGBl. Nr. 400. Der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte ist wie folgt zu ermitteln: 1. Soweit im Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte solche aus…
§ 8b Individueller Grenzbetrag
…Europäischen Parlaments gebührenden Bezüge sind bei der Ermittlung des individuellen Grenzbetrages wie steuerpflichtige Einkünfte zu behandeln. 2. Andere maßgebliche Einkünfte ( §§ 21 bis 23 EStG 1988 ) sind mit jenem Betrag zu berücksichtigen, der in die Ermittlung des Einkommens für den relevanten Zeitraum (Z 1) eingeht und der im zum Zeitpunkt…
§ 1 StWUG-DVO · StWUG-DVO · Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung – StWUG-DVO
§ 1 Einkommen
…und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988); b) Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988); c) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988); d) Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988); e) Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG 1988), mit Ausnahme von…
§ 1 StSUG-DVO · StSUG-DVO · Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung – StSUG-DVO
§ 1 Einkommen
…und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988); b) Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988); c) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988); d) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988); e) Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG 1988); f) Einkünfte aus Vermietung…
Rückverweise