Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen, welche im Kostenpunkt unberührt bleiben, zu lauten haben: "Der klagenden Partei wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfris…
Text Begründung: Der Kläger begehrt die Zuerkennung von S 460.045,70 netto sA aus dem Titel der Abfertigung sowie einer restlichen Urlaubsentschädigung und wurde sowohl im Verfahren erster als auch zweiter Instanz durch Helmut S*****, Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten (im Sin…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes, welcher als nicht beigesetzt zu gelten hat - gemäß § 47 Abs 2 iVm § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig; er ist auch berechtigt. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die vom Kläger ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhält…