Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss lautet: "Der Antrag der klagenden und gefährdeten Partei auf Erlassung der einstweiligen Verfügung des Inhaltes, dass der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei zur Siche…
Text Begründung: Der klagende und gefährdete Verein (in der Folge: Kläger) hat seinen Sitz in D*****. Mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 16. 3. 1998 wurde ausgesprochen, dass die Bildung des Vereins nicht untersagt werde. Die konstituierende Generalversammlung fand am 24. 3. 1998 statt. Präsident des …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Beklagten ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig. Er ist auch berechtigt. Vorweg ist festzuhalten, dass die Erlassung der einstweiligen Verfügung entgegen der Ansicht des Revisionsrekurses nicht etwa deshalb verfehlt war, weil eine Gefahrenbescheinigung unte…