Spruch Der Revision der klagenden Parteien wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 8.923,- (darin S 1.487,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen. Die außerordentliche Revision der bek…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Paul und Leopoldine S***** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 956 Grundbuch ***** F*****, bestehend aus dem Grundstück .2027 Baufläche (*****). Im Lastenblatt der Liegenschaft war (und ist) das Vorkaufsrecht gemäß Punkt II. des Vertrages vom 30. Ap…
Rechtliche Beurteilung Zur außerordentlichen Revision des Beklagten: Die Revision ist mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, dass die Entscheidung hinsichtlich des klagsstattgebenden Teils vom Ergebnis einer Vertragsauslegung abhängt und daher in ihrer …