JudikaturJustizRS0114663

RS0114663 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2014

Bei der Beurteilung einer Vereinbarung einer Barkaution als gewöhnlich oder ungewöhnlich iSd § 2 Abs 1 MRG ist daran anzuknüpfen, ob eine solche als untypisch (und daher auch als unerwartet) im Hinblick auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse zu beurteilen ist. Dies kann immer nur an Hand der konkreten Umstände im Einzelfall beurteilt werden.

Entscheidungen
8