JudikaturJustizRS0114652

RS0114652 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2001

Bei einer Verschmelzung down-stream steht einem Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kein Rekursrecht gegen die vom Firmenbuchgericht angeordnete Löschung der übertragenden Gesellschaft, die Übertragung deren Vermögens auf die übernehmende Gesellschaft und die Eintragung der Verschmelzung zu.

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