JudikaturJustizRS0114648

RS0114648 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Das Ersuchen eines Gerichtes um Vorabentscheidung des EuGH nach Art 234 EG begründet keine Unterbrechungspflicht oder Aussetzungspflicht eines anderen Gerichtes, das dieselbe Rechtsfrage wie das Anfragegericht zu beurteilen hat.

Entscheidungen
25