JudikaturJustizRS0114572

RS0114572 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2007

Hat das Oberlandesgericht bloß über Befangenheitsanzeigen eines Gerichtshofes I. Instanz zu entscheiden (§ 74 Abs 2 zweiter Halbsatz StPO), so stellt die persönliche und dienstliche Nahebeziehung der Richter des Oberlandesgerichtes zu dem durch die strafbare Handlung verletzten Richter noch keinen ausreichenden Befangenheitsgrund dar.

Entscheidungen
3