Spruch Keiner der Revisionen wird Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.027,52 (darin S 337,92 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Im Jahre 1992 verrichtete die beklagte Partei im Auftrag der Eigentümer einer Liegenschaft Bauarbeiten, wodurch Risse und Setzungen am Nachbarhaus, in dem die Klägerin seit 1. 3. 1977 eine Wohnung gemietet hat, entstanden. Mit der am 18. 12. 1995 beim Erstgericht eingelangten K…
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der Klägerin: Durch die Aufhebung eines erstgerichtlichen Urteils gemäß § 496 Abs 1 Z 3 ZPO tritt das Verfahren in den Stand vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zurück. Den Parteien ist es daher grundsätzlich nicht verwehrt, im fortgesetzten Verfahren alle ihnen im …