Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst dahin zu Recht erkannt, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 70.734,40 S (darin 9.359,90 S USt und 14.575 S Barau…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin handelt mit Sanitärwaren, unter anderem auch für den Selbstbedienungshandel. Seit 1988 führte und bewarb sie Bade- und Duschbadewannen aus Acryl unter der Sammelbezeichnung "Studioline", wobei die einzelnen Produkte mit weiblichen Vornamen bezeichnet wurden. Nach …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht zu Unrecht davon ausgeht, die Voraussetzungen, unter denen die Benützung einer nicht geschützten Aufmachung nach § 1 UWG in besonders gelagerten Fällen wettbewerbswidrig sein kann, lägen hier vor; das Rechtsmittel ist im Sinn seines A…